Der Gewässerschutz in der EU wurde im Jahr 2000 durch
die Richtlinie 2000/60/EG "Richtlinie des Rates zur
Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen in der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" neu
geregelt. Sie sieht vor, dass die Beschreibung des
Gewässerzustands über die chemische Qualität
hinausgeht, und um gewässerökologische Daten durch
den Vergleich mit unbelasteten Referenzgewässern
ergänzt wird. In der Schweiz ist der Gewässerschutz
durch ein entsprechendes Gesetz mit zugehöriger
Verordnung geregelt. Die Umsetzung erfolgt durch ein
überkantonales Modell-Stufen-Konzept. Trotz der
geographischen Nähe der beiden Regionen unterscheiden
sich die jeweiligen Vorgehensweisen maßgeblich.
Humane Arzneimittel haben im Vergleich zu
Pflanzenschutzmitteln und Industriechemikalien eine
Sonderstellung, weil sich selbst eine nachgewiesene
Ökotoxizität nicht auf die Marktzulassung auswirkt
und sie auch in Monitoring-Programmen nicht
berücksichtigt werden. Sie stellen aber eine
Gefährdung für Oberflächengewässer und möglicherweise
für den Menschen dar. Strategien zur Minimierung des
Eintrags in die Umwelt und eine Überwachung der
Substanzen im Gewässer sind folglich von Bedeutung.