Der Reformkommentar zur GbR Die grundlegende Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 strukturiert die 705 BGB u.a. in folgenden Bereichen vollstandig neu: Die GbR ist nunmehr rechtsfahig, umwandlungsfahig, mit eigenem Vermogen ausgestattet, registerfahig und meldepflichtig zum Transparenzregister. Durch das internationale Sitzwahlrecht konnen eingetragene GbR kunftig ihren Sitz im Ausland haben. Beschlussverfahren, Informationsrechte und -pflichten werden ebenso wie Beteiligungsverhaltnisse Abfindungsanspruche neu geregelt. Gestaltungsmoglichkeiten und Handlungsbedarf ergeben sich fur die Praxis der Anwaltschaft und Notariate: Bestehende Vertrage mussen mit den Neuregelungen abgeglichen, Vorteile der Neuregelungen gepruft und ggf. genutzt werden, etwa im Hinblick auf erstmalige Vertragserstellung einer bisherigen Zufalls-GbR oder auf Vorteile einer Registereintragung. Registerfuhrende Stellen und die Justiz mussen die neuen Ablaufe ohne Ubergangsfrist umsetzen.