Die Datenschutz-Grundverordnung hat ein einheitliches europaisches Datenschutzrecht etabliert. Die Mitgliedsstaaten mussen europarechtliche Mastabe direkt anwenden und eigene Interpretationskriterien in Frage stellen. Der neue Grokommentar zur DS-GVO wird von fuhrenden europaischen Juristinnen und Juristen verantwortet, die den europaisch und transnational gepragten wissenschaftlichen Diskurs umfassend auswerten. Die Kommentierungen berucksichtigen die bestehenden Interpretationsansatze auf nationaler Ebene, ordnen sie in ein europararechtliches Umfeld ein und bestechen so durch neue Argumente, die auch im streitigen Verfahren neue Moglichkeiten bieten. Die Vorteile Neue europarechtliche Argumentationsmuster fur die nationale Interpretations- und Anwendungspraxis Europarechtliche Einordnung der Gestaltungsspielraume der Mitgliedstaaten, v.a. Anwendungsbereich der DS-GVO Schwerpunktsetzung auf aktuellen Themen: - Internationaler Datentransfer und Datenverarbeitung, auch im Cloud Computing - Recht auf Vergessenwerden"e; - One-Stop-Shop"e; - Sanktionen und aufsichtsbehordliche Manahmen - Profiling - Pseudonymisierung und Anonymisierung - Einwilligung und sonstige Erlaubnisse zur personenbezogenen Datenverarbeitung durch Unternehmen - Datenschutzaudit und -zertifizierung