Das Buch stellt die Problematik der Vergewaltigung in der Ehe in den Zusammenhang rechts-philosophischer UEberlegungen zum Kampf um Anerkennung. Das Wesen des Eheverhaltnisses wird als Anerkennungsverhaltnis verstanden, innerhalb dessen Vergewaltigung als Unrecht qualifiziert werden muss. Diese These wird rechtsphilosophisch begrundet. Die gegenwartige Fassung des 177 StGB stellt dieses Unrecht gut begrundet unter Strafe. Die Arbeit verdeutlicht aber in der genaueren Untersuchung des 177 StGB die Unvereinbarkeit seiner konkreten Ausgestaltung mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Ausserdem vertritt die Verfasserin die These, dass in der konkreten Rechtsanwendung der Unrechtscharakter der Vergewaltigung in der Ehe indirekt unterlaufen wird.