Einstweilige Verfugungsverfahren, die zum Zwecke der gerichtlichen Untersagung von gewerkschaftlich organisierten Streiks eingeleitet werden, kommen in diesem Werk auf den Prufstand. In der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Lokomotivfuhrerstreik von 2007 vermehrt in die Trickkiste gegriffen worden, um den Ausgang arbeitskampfrechtlicher Eilverfahren in die jeweils gewunschte Richtung zu beeinflussen. Mittlerweile hat das Arbeitskampfrecht prozessuale Schlagseite erlitten. Der Autor geht der Frage nach, ob Arbeitsgerichtsgesetz und Zivilprozessordnung in Zeiten der neuen Arbeitskampfwirklichkeit uberhaupt noch der Herbeifuhrung gesetzesmaiger, richtiger und daruber hinaus auch gerechter Entscheidungen dienen.