Die Insolvenzanfechtung ist für die Funktionsfähigkeit des Insolvenzverfahrens von essenzieller Bedeutung. Die mit ihr verbundenen Zwecke sind jedoch gefährdet, wenn das Verfahren grenzüberschreitende Züge annimmt. Der Insolvenzverwalter sieht sich dann mit hochkomplexen Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Anerkennung konfrontiert. Ist die EuInsVO anwendbar, findet er darauf ausdrücklich Antworten. Außerhalb ihres Anwendungsbereichs, in wichtigen Jurisdiktionen wie den USA und England, verbleibt meist nur der Rückgriff auf die richterrechtlichen Grundsätze, die im Kontext des UNCITRAL Model Law on Cross-Border Insolvency gelten. Jonas Schwarting untersucht in diesem unsicheren System, welche Wege zur (grenzüberschreitenden) Insolvenzanfechtung bestehen.