In der Fruhen Neuzeit war die Frage, auf welche Weise die Ehe rechtswirksam geschlossen wurde, ausserst umstritten. Im Unterschied zur heutigen Zivilehe gab es keinen singularen Rechtsakt, der daruber entschied, ab welchem Zeitpunkt eine Ehe gultig war. Vielmehr konnten viele unterschiedliche, auch widerspruchliche und uneindeutige Normen bei der Eheschliessung wirksam werden: geschriebene ebenso wie ungeschriebene, geistliche ebenso wie weltliche, landesherrliche ebenso wie stadtische. Je nach normativer Grundlage entschied entweder das Gelobnis der Brautleute, der Beischlaf, der Konsens der Eltern, der Tausch von Geschenken, das gemeinsame Mahl oder die kirchliche Trauung uber die Rechtmassigkeit der Ehe. Am Beispiel der fruhneuzeitlichen Grafschaft Lippe untersucht Iris Flessenkamper, wie die Zeitgenossen mit der Vielfalt an Regelungsmoglichkeiten in einem Lebensbereich umgingen, der grundlegend fur die Aufrechterhaltung der familiaren und sozialen Ordnung war.