Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Ruhr-Universitat Bochum, Veranstaltung: Pravention und Polizeiwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll reflektiert werden, wie die Jugendstrafe im Kontext des Erziehungsgedankens, aus justizieller und (sozial-)padagogischer Perspektive bewertet werden kann hinsichtlich (der Erfullung) ihrer Zielsetzung und ob sie aus der Perspektive eines demokratischen, lebensweltorientierten Erziehungsverstandnisses noch gerechtfertigt ist. Letzteres ist im Sinne einer Effektivitat mit Bezug auf die Zielsetzung des Erziehungsgedankens vor dem Hintergrund vorherrschender Erziehungsverstandnisse postmoderner Gesellschaften zu verstehen. Das Jugendstrafrecht als Taterstrafrecht stellt im Gegensatz zum sachverhaltsbezogenen Erwachsenenstrafrecht im Hinblick auf den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) die Erforschung der Personlichkeit der beschuldigten Person in den Mittelpunkt. Zusammenfassung der Anmerkungen der Dozierenden:- Einleitung zu lang (lieber aufteilen) - Warum versucht wird das Verstandnis von Erziehung zu definieren, wenn dies vorab als zum Scheitern verurteilt erklart wird, hat sich nicht erschlossen- Fluchtigkeitsfehler im Literaturverzeichnis