Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es die Selbstanzeige nach 371 AO bedarf. Fur die Untersuchung wird der mit 371 AO verfolgte Zweck und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung dargelegt. Auch erfolgt eine Abgrenzung zu 153 AO sowie eine Untersuchung der Konkurrenz zur Strafaufhebung nach 24 StGB und ein Vergleich zum Gestandnis im Strafverfahren. Das Fazit bilden eine kritische Zusammenfassung sowie die Beantwortung der Forschungsfrage. Kavaliersstrafrecht oder Die Selbstanzeige muss bleiben titeln die Suddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung 2013 und greifen mit diesen Kommentaren die politische Diskussion um die strafbefreiende Selbstanzeige nach 371 AO auf. Insbesondere die medienwirksamen und prominenten Falle von Alice Schwarzer und Ulrich Hoene stellen das Rechtsinstitut der Selbstanzeige in den Jahren 2013 bis 2015 in das offentliche und politische Interesse. In diesem Zusammenhang wurden viele polarisierende Aussagen getatigt, weshalb im Folgenden eine rechtswissenschaftliche Betrachtung des Rechtsinstitutes der strafbefreienden Selbstanzeige erfolgen soll. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Fragestellung, ob und warum es diese Norm bedarf. Beschrankt wird diese Untersuchung dabei auf den Anwendungsbereich der unter 172 Abs. 1 Nr. 2 AO subsumierten Steuerarten und somit insbesondere auf die Einkommen-, Korperschaft-, Umsatz-, Gewerbe-, und Erbschaftssteuer und somit nicht auf Verbrauchssteuern und Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben.