Der Korper eines freien Menschen wird nicht in Geld geschatzt - liberum corpus nullam recipit aestimationem. Diese Regel aus der Feder des Juristen Gaius (2. Jahrhundert n. Chr.) gilt als Absage des romischen Rechts an ein kompensatorisches Schmerzensgeld nach heutigem Verstandnis. Mittelalterliche Juristen ubernahmen diesen Standpunkt. Doch etwa zeitgleich setzten sich Theologen daruber hinweg. Sie forderten auch fur den irreparablen Schaden an Korper, Ruf und Ehre eine Entschadigung in Geld. Darauf aufbauend entwickelten die Spatscholastiker im 16. und 17. Jahrhundert eines der ersten naturrechtlichen Ersatzregime fur immaterielle Schaden. Jan-Luca Helbig zeichnet die Entwicklung dieser Lehre nach und untersucht ihre Bedeutung fur die Gegenwart.