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Die Mitbestimmung Des Betriebsrates Bei Der Einfuehrung Und Anwendung Der Personalinformationssysteme
Tallenna

Die Mitbestimmung Des Betriebsrates Bei Der Einfuehrung Und Anwendung Der Personalinformationssysteme

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einfuhrung und Anwendung technischer Uberwachungseinrichtungen betrifft die betriebliche Datenverarbeitungstechnik, wenn Informationen gespeichert und ausgewertet werden, die in ihrem Verwendungszusammenhang etwas uber Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer aussagen. Diese These wird u.a. gestutzt durch eine Wortinterpretation von -uberwachen-, die auch mit dem Schutzzweck der Norm ubereinstimmt. Dispositive Personalplanung mittels EDV, Leistungs- und Fehlzeitenanalyse, selbst administrative Abrechnung und Personaldatenverwaltung darf nach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen."
Alaotsikko
Zur Anwendbarkeit Des 87 Abs. 1 Nr. 6 Betrvg Auf Die Betriebliche Datenverarbeitungstechnik
Kirjailija
Friedhelm Beck
ISBN
9783820410341
Kieli
saksa
Paino
310 grammaa
Julkaisupäivä
1.10.1987
Kustantaja
Peter Lang GmbH
Sivumäärä
176