Das BGB war in der DDR formal noch bis zur Ablosung durch das ZGB von 1976 in Kraft. Die okonomischen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen in der DDR liessen sich jedoch mit dem liberalen und auf die Forderung des Guterumsatzes gerichteten Leitbild des BGB nicht vereinbaren. Schon seit Anfang der 50er Jahre wirkte die Zivilrechtswissenschaft der DDR daher zur Vorbereitung eines -sozialistischen Zivilrechts- auf die inhaltliche Veranderung des fortgeltenden BGB hin. Am Beispiel der dogmatischen Ausgestaltung des rechtsgeschaftlichen Eigentumserwerbs wird diese Entwicklung des Zivilrechts der DDR nachgezeichnet."