Das Markengesetz sieht in 8 Abs. 2 Nr. 10 vor, dass Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, die bosglaubig angemeldet wurden. Der Autor untersucht den Begriff der Bosglaubigkeit, vor allem unter Berucksichtigung seiner rechtshistorischen Entwicklung sowie der hierzu unter Geltung des Markengesetzes von der deutschen Rechtsprechung und Literatur gebildeten Fallgruppen. Daneben widmet sich dieses Buch der Beurteilung der Bosglaubigkeit einer Markenanmeldung unter auermarkenrechtlichen Gesichtspunkten.