Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 1,0, Humboldt-Universit t zu Berlin (Institut f r Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Bilderkult, Bildersturm und Bilderflut in der fr hen Neuzeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hinrichtung als Strafe erfreute sich seit der Antike gro er Beliebtheit und erreichte im Mittelalter die Bl te eines unersch pflichen Straftriebes, was sich in der H ufigkeit der Anwendung und in der - zum Teil grotesken - Differenzierung ihrer Handhabung zeigt. Hierzu geh rt eben nicht die schlichte Hinrichtung als Solches, sondern die Bestrafung in effigie, also die Hinrichtung eines nicht habhaft zu werdenden Straft ters, sei es aus einfacher Abwesenheit, oder weil der Delinquent einfach vor der Umsetzung des Strafma es verstorben war. Aber nicht nur die Hinrichtung als H chstma der Strafe wurde in effigie angewandt, auch andere Bestrafungen wurden auf diesem Wege vollstreckt. Es berrascht vielleicht, aber erst im sp ten 19. Jahrhundert, mit Inkrafttreten des Strafgesetzbuch f r das Deutsche Reich (1872), verschwindet die Scheinbestrafung aus dem Strafrecht Preu ens. Heute sind solche Scheinbestrafungen in keinem westeurop ischen strafrechtlichen Regelwerk nachweisbar, obgleich Strafen am Bildnis sehr wohl in L ndern au erhalb Europas und dar ber hinaus im deutschen Brauchtum noch heute Anwendung finden. Eine geistes- und rechtsgeschichtliche Auseinandersetzung mit diesem Thema fand haupts chlich Anfang des 20. Jahrhunderts statt und wird heute vor allem f r rechtstheoretische berlegungen des Verh ltnisses zwischen Verbrechen und Strafe untersucht. An dieser Stelle seien die Schriften des Rechtshistorikers Karl von Amira erw hnt. Insbesondere seine Publikation zu den germanischen Todesstrafen bildet die Grundlage vieler aktueller rechts- und kunsthistorischer Arbeiten. In diverser Hinsicht unterliegen die Interpretation