Wahrend die Uberwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat im deutschen Aktiengesetz klar geregelt ist, wurde bislang kaum untersucht, ob und in welchem Umfang der Vorstand seinerseits den Aufsichtsrat uberwachen muss. Die Arbeit widmet sich dieser dogmatisch wie praktisch bedeutsamen Fragestellung. Der umgekehrten"e; Uberwachungsrichtung wird hierbei durch eine Ruckbesinnung auf die allgemeine Sorgfaltspflicht der Vorstandsmitglieder in 93 Abs. 1 S. 1 AktG begegnet. Auf diese Weise entwickelt die Autorin dogmatisch fundiert die Mastabe und Intensitat der vorstandsseitigen Uberwachung des Aufsichtsrats und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die effektive Kontrolle von Leitungsorganen in der Aktiengesellschaft.