Um Grenzfragen im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht dogmatisch befriedigend zu losen, ist eine Ruckbesinnung auf die rechtstheoretischen Grundlagen des Arbeitsverhaltnisses notig. Zentrales Thema der Arbeit sind die Leistungsinhalte im Arbeitsverhaltnis. Sie werden aus rechtlicher, arbeitswissenschaftlicher, soziologischer und betriebswirtschaftlicher Sicht praxisbezogen durchleuchtet und teilweise neu definiert. Das Betriebsverfassungsrecht, die Arbeitnehmerschutzgesetze und die Einwirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhaltnis finden ausfuhrliche Berucksichtigung."