Die grosste Reform des Personengesellschaftsrechts Das am 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG andert das Recht von GbR, OHG und KG umfassend: Neugrundungen unterliegen weitreichenden Anderungen, bestehende Gesellschaften erhalten neue Gestaltungsmoglichkeiten, bei Gesellschafterstreitigkeiten ergeben sich abweichende Rechtsfolgen. Registerfuhrende Stellen und die Justiz mussen die neuen Ablaufe ohne Ubergangsfrist umsetzen. Das Praxishandbuch Das Einfuhrungswerk von Hirte/Heidel fuhrt Sie sicher durch das neue Recht. Die Schwerpunkte liegen auf den Anderungen in den Bereichen
Gesellschaftsvertrag, Geschaftsfuhrung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter Gesellschaftsregister Beschlussmangelrecht, Gesellschafterklage Auflosung, Ausscheiden und Gesellschafterwechsel (Noack) Liquidation Steuerliche und bilanzielle Folgen des MoPeG Umwandlungsmoglichkeiten Insolvenz Int