Einheitliche Vorgaben fur die Cybersicherheit Mit dem Gesetz uber Cyberresilienz (Cyber Resilience Act - CRA) werden zum ersten Mal spezifische Cybersicherheitsanforderungen fur den gesamten Lebenszyklus eines digitalen Produkts in einem Regelwerk EU-weit verankert. Betroffen sind materielle digitale Produkte und nicht eingebettete Software. Damit erfasst die unmittelbar geltende Verordnung sowohl Hardware als auch Software in ihrem gesamten Lebenszyklus. Nur zwei Jahre haben die Anwender: innen Zeit, sich auf die Regeln einzustellen. Der neue Grosskommentar Der NK-CRA von Schroder/Hartl erscheint zeitnah zum Inkrafttreten der Verordnung und ermoglicht eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftlich fundierte Anwendung des CRA. Er erlautert die Neureglungen prazise und verstandlich, zeigt auf, wie die juristischen Probleme in der Anwendung liegen, und prasentiert tragfahige Losungen. Schwerpunkte
die grundlegend neuen Cybersicherheitsanforderungen in der Planungs-, Entwurfs-, Entwicklungs-, Produktions-, Liefer- und Wartungsphase die harmonisierten Standards fur die verschiedenen Produktkategorien die neuen Rechtspflichten der Produzenten: Konformitatsbewertung, Notifizierung von Konformitatsbewertungsstellen, Marktuberwachung, Dokumentations- und aktive Meldepflichten insbesondere die Beseitigungspflichten bei fehlerhaften Produkten Besonders praxisnah Die juristischen Wechselwirkungen mit den parallelen deutschen Regelungen zur Produktsicherheit und zum Gewahrleistungsrecht werden operabel aufgezeigt. Aus erster Hand Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Meinhard Schroder, Inhaber des Lehrstuhls fur Offentliches Recht, Europarecht und Informationstechnologierecht an der Universitat Passau, und Dr. Korbinian Hartl, auf datenschutzrechtliche Beratung, Datenvertrage und (agile) Softwareerstellung in IT-Projekten spezialisierter Rechtsanwalt. Die Autoren aus Rechtanwaltschaft, Universitaten und Behorden sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des IT-Rechts: Moritz Glade, Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) u RA Dr. Korbinian Hartl, Munchen u Dr. Kai Hofmann, Deutsches Zentrum fur Schienenverkehrsforschung (DZSF) u Dr. Lukas Ifflander, Deutsches Zentrum fur Schienenverkehrsforschung (DZSF) u RR Dr. Jonas Jossen, Mag. rer. publ., Bundesamt fur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) u Jan Philip Kuhne, Universitat Passau u StA Julien Mehnert u Prof. Dr. Meinhard Schroder, Universitat Passau