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Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 17 bis 17b GVG
Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 17 bis 17b GVG
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Arbeitsgerichtliche Entscheidungen nach § 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. §§ 17 bis 17b GVG

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Oft verweist ein Gericht einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg oder innerhalb seines Rechtswegs an ein anderes ortliches Gericht, obwohl das verweisende Gericht bei genauerer Betrachtung selbst zustandig ist. Im Kern geht es um Entscheidungen nach 48 Abs. 1 ArbGG, der nach Magabe seiner Nr. 1 und Nr. 2 auf die 17 bis 17b GVG verweist. Ein Verweisungsbeschluss ist nach 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17a Abs. 2 S. 3 GVG fur das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Auch ein sachlich fehlerhafter, aber rechtskraftiger Verweisungsbeschluss erlaubt keine Weiterverweisung an ein anderes Gericht. Die zahlreichen Ausnahmen von diesem Grundsatz, die Rechtsprechung und Literatur gestatten, werden in der Arbeit untersucht, wie auch das Verhaltnis beider Rechtsinstitute zueinander. Weiter wird dargestellt, wie sich die allgemeinen Grundsatze von Rechtskraft und Bindungswirkung auf die Regelungen in 48 Abs. 1 ArbGG i.V.m. 17 bis 17b GVG ubertragen lassen und welche spezielle Form der Bindungswirkung in 17a GVG angesiedelt ist. Hierbei wird der Meinungsstand analysiert und ein kritischer Losungsvorschlag unterbreitet.
Alaotsikko
Unter besonderer Beruecksichtigung von Rechtskraft und Bindungswirkung
ISBN
9783653031768
Kieli
saksa
Julkaisupäivä
4.11.2013
Formaatti
  • PDF - Adobe DRM
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