Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war fur Kartellgeschadigte bislang wenig attraktiv. Regelmaig verfugten sie nicht uber jene Informationen, die notig waren, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Starkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.(deg)(deg)(deg)(deg)Edmund James Melzer widmet sich der Losung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmanahmen - und damit die Suche nach rechtlich zulassigen und wirksamen Handlungsoptionen - erweisen sich als Schlussel fur die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese - unter Berucksichtigung jungster Entwicklungen auf europaischer Ebene - auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu ubertragen.