Siebzig Jahre nach Grundung des WDR hat sich die Diskussion um den offentlich-rechtlichen Rundfunk verscharft. Dabei geht es auch um seine journalistische Unabhangigkeit und Staatsferne.Schon die Grundung des WDR war ein regierungspolitischer Akt im Kampf gegen einen bis dahin um Unabhangigkeit bemuhten Rundfunksender: Der Nordwestdeutsche Rundfunk erstreckte sich uber vier Bundeslander und war nur schwer zu kontrollieren. Dennoch gelang es der NRW-Landesregierung, den Kolner Sender aus diesem Verband zu nehmen. Fortan bemuhten sich Regierung und Parteien, ihre Vorstellungen in Personal- und Programmfragen durchzusetzen. Die Kirchen beharrten auf einer christlich orientierten Programmgestaltung und reklamierten dafur redaktionelle Autonomie. Die Parteien forderten Sendezeiten und der Bundesnachrichtendienst suchte Wege, seine Agenten in den WDR einzuschleusen. Wieweit dies gelang, hat Klaus Martens erforschtNeben den einschlagigen Parteiarchiven wurde erstmals der Archivbestand der ersten WDR-Intendanz unter Hanns Hartmann (1956-1960) untersucht.