Im juristischen Diskurs werden die Sinti und Roma meist in der Kategorie einer volkerrechtlichen Minderheit aufgerufen. Inwieweit die Sinti und Roma aber tatsachlich die Merkmale einer ethnischen oder sprachlichen Minderheit aufweisen, wird nur selten genauer erortert. Dieser Frage geht die Autorin nach und beleuchtet auerdem, inwieweit der Minderheitenschutz uberhaupt die drangendsten Probleme der Sinti und Roma in adaquater Weise adressieren kann. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin im Ubrigen auf die Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs fur Menschenrechte, welcher sich bereits in zahlreichen Urteilen mit den Anliegen von Sinti und Roma befasst hat.