Seit einigen Jahren sind verstarkt Einzelpersonen in den Mittelpunkt des internationalen Sanktionssystems geruckt. Dieses System war bislang zwischenstaatlich gepragt und ist deshalb nicht darauf ausgerichtet, die Individualrechte von Einzelpersonen zu beachten. Verfahrensrechte und Uberprufungsmechanismen der Betroffenen sind in diesem Bereich dementsprechend nur unzureichend entwickelt. Der Autor untersucht die Rechtsschutzmoglichkeiten der von solchen Sanktionen betroffenen Personen auf internationaler, europaischer und nationaler Ebene. Dabei betrachtet er auch das Verhaltnis des UN-Rechts zur Rechtsordnung der EU und unterzieht die Finanzsanktionen einer rechtlichen Bewertung. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Rechtsschutzmoglichkeiten gegen Sanktionen der UN nur unzureichend entwickelt sind, wahrend die Kontrollmoglichkeiten gegen Sanktionen der EU im Wesentlichen ausreichen. Zur Beseitigung des Rechtsschutzdefizits im Zusammenhang mit den UN-Sanktionen schlagt das Buch die Einrichtung einer unabhangigen Kontrollinstanz auf UN-Ebene vor, die von den Betroffenen angerufen werden kann und die abschlieend uber die Rechtmaigkeit der Sanktionen entscheidet.