Die Innenentwicklung und der Larmschutz sind zentrale Zielsetzung der raumlichen Entwicklung. Sie stehen jedoch in einem gewissen Spannungsverhaltnis zueinander: Im Rahmen der Innenentwicklung soll die kleinraumige Nutzungsmischung gefordert werden. Der Grundgedanke des Larmschutzes ist hingegen die raumliche Trennung von einander storenden Nutzungen. Der Autor hat dieses Spannungsfeld in Bezug auf die Vorhabenzulassung und die Bauleitplanung analysiert. Der Fokus lag auf stadtplanerischen und baurechtlichen Aspekten, wobei der Autor die jungere Rechtsprechung deutscher Verwaltungsgerichte im Besonderen untersuchte. Im Zentrum stand die Frage: Ist der Larmschutz notwendiges Korrektiv oder storendes Hemmnis fur die Innenentwicklung?