Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 15 Punkte, Ruhr-Universitat Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht deshalb, inwiefern das Vergleichsentgelt eine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung in Arbeitsverhaltnissen nahelegen bzw. indizieren kann. Hierzu hat sich jungst auch das BAG (Urt. v. 21.01.2021, 8 AZR 488/19 = FD-ArbR 2021, 43544) geauert. Gleiches Entgelt fur gleiche Arbeit? Eine Frage, die Rechtsprechung und Gesetzgebung schon seit Langerem beschaftigt. Besondere Brisanz erfahrt die Thematik durch die Neueinfuhrung des Entgelttransparenzgesetzes. Denn es ist Arbeitnehmer/innen nunmehr moglich, Auskunfte uber das sogenannte Vergleichsentgelt zu erhalten. Inhalt dieser Auskunft ist unter anderem die Angabe des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts einer Gruppe von mindestens sechs Beschaftigten des anderen Geschlechts, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit ausfuhren. Doch was kann der/die betroffene Arbeitnehmer/in mit der Auskunft anfangen?Fest steht, dass die Auskunft nur dann einen Beitrag zur Entgeltgleichheit leisten wurde, wenn sie bei der Durchsetzung eines Anspruchs - gerichtet auf gleiches Entgelt fur die gleiche Arbeit - hatte. Hierbei konnte das Vergleichsentgelt als Indiz einer Geschlechterdiskriminierung herangezogen werden, um die Anspruchsdurchsetzung wesentlich zu erleichtern.