Eine Gefahr im Sinne des Polizeirechts setzt grundsatzlich eine Schadenswahrscheinlichkeit voraus, mit einer Ausnahme: die sog. Anscheinsgefahr. Diese ist allerdings davon abhangig, ob der handelnde Polizeibeamte idealtypisch"e; vorgegangen ist. Um diesen - auch hinsichtlich Gefahrverdacht und polizeilicher Verantwortlichkeit relevanten - Mastab zu prazisieren, setzt sich der Autor mit seiner genauen Zuordnung auseinander. Dazu betrachtet er die einzelnen Schritte im Prozess der polizeilichen Entscheidung uber das Vorliegen einer Gefahr. Die klare Zuordnung insbesondere zum Schritt der Sachverhaltsermittlung erlaubt die sich anschlieende inhaltliche Konkretisierung des Mastabs. Hierbei erortert der Autor Rechtsfragen hinsichtlich moglicher Ermittlungsfehler und dienstlicher Erfahrung.