Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,0, Humboldt-Universitat zu Berlin (Philosophie), Veranstaltung: Vertragstheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit mochte ich Lockes Strafzielsetzung im Second Treatise in die moderne deutsche Strafrechtsdebatte einordnen. Hierzu werde ich erst die in der Philosophie Lockes zentralen Konzepte Naturzustand"e;, Gesellschaftszustand"e; und Naturgesetz"e; in einer Einfuhrung darstellen. Dann werde ich anhand des strafrechtlichen Grundlagenwerks Strafrecht AT I"e; von Roxin und Greco drei Grundauffassungen von Strafzielen vorstellen. Im Anschluss soll die jeweils als legitim anerkannte Zielsetzung bei Locke und in der modernen Strafrechtsdebatte herausgearbeitet werden. Schlielich werde ich die beiden Auffassungen und ihre Rechtfertigung vergleichen. Dabei werde ich zeigen, dass sowohl Locke als auch die in der deutschen Strafrechtdebatte herrschende Meinung praventive Straftheorien gegenuber vergeltenden vorziehen. Daruber hinaus werde ich herausarbeiten, dass Locke die Gesellschaft gegenuber Gesetzesubertretern nicht in der Rechtfertigungspflicht sieht und dass dies im Gegensatz zu der Auffassung des modernen Strafrechts steht.