In der Rechtsphilosophie wird intensiv diskutiert, ob Tiere Trager von (Grund-)Rechten sind. Fur die Losung praktischer Fragen ist aber oft entscheidender, welches Gewicht ihren Rechtsgutern in der Abwagung mit menschlichen Rechtsgutern zukommt. Der Autor vertritt die These, dass dieses Gewicht nur anhand der rechtsphilosophischen Begrundung des Rechts bestimmt werden kann. Zu diesem Zweck entwirft er eine kontraktualistische Legitimationstheorie in Anlehnung an Hobbes' Staatsbegrundung und beleuchtet den Stellenwert, den eine solche Theorie Tieren und anderen vernunftunfahigen Wesen einraumt. Er zeigt, dass selbst dieser anthropozentrische Ansatz tierlichen Rechtsgutern ein weit groeres Gewicht zuspricht als die bisherige Rechtspraxis.