Das Risiko fur Lieferanten, aus Insolvenzanfechtung in Anspruch genommen zu werden, hat sich in den letzten Jahren in Deutschland aufgrund der Ausgestaltung der geltenden Gesetze sowie der einschlagigen Rechtsprechung zu einem erheblichen Risiko entwickelt. Mit Ruckerstattung von gem. 129 ff. InsO angefochtenen Zahlungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung realisieren sich beim Anfechtungsgegner Vermogensschaden. In Einzelfallen konnen diese Vermogensschaden existenzbedrohend sein. Aus Lieferantensicht stellt die Insolvenzanfechtung ein Risiko dar, das es zu steuern gilt, z.B. durch den Abschluss einer Versicherung. Die Arbeit befasst sich mit der Thematik, ob und inwieweit das Risiko Insolvenzanfechtung in der Kredit-, Vertrauensschaden- und D&O-Versicherung versicherbar ist.