Die im Rahmen von Wettbewerbsverstoen gegen Unternehmen verhangten Geldbuen stehen seit Jahren im Fokus offentlicher und akademischer Diskussionen. Ob und inwieweit eine Sanktion verhangt werden kann, wenn der irrtumsbedingte Versto des betreffenden Unternehmens auf einer zuvor eingeholten falschen Rechtsauskunft beruht, wird im europaischen Recht und in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, trotz der weitgehend harmonisierten Vorschriften, zum Teil vollig unterschiedlich beurteilt. Der Autor untersucht unter Heranziehung der deutschen und der franzosischen Rechtsordnungen, ob das aus verschiedenen Mitgliedstaaten bekannte Institut des schuldausschlieenden Verbotsirrtums auch im Unionsrecht Geltung erlangen kann, und welche konkreten Anforderungen an dieses zu stellen waren.