Im Biomedizinrecht trifft ein komplexer, sich beständig weiterentwickelnder Regelungsgegenstand auf einen seit langem untätigen Gesetzgeber, der in einer „Strategie veralteten Rechts" selbst punktuelle Anpassungen der Regulierung unterlässt. Elisabeth Kaupp stellt die Grundlagen richterlicher Rechtsfortbildung dar und untersucht anschließend das besondere Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten, medizinischem Fortschritt, veraltetem Recht und richterlicher Rechtsfortbildung im Biomedizinrecht. Anhand der Analyse ausgewählter Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und der Rechtsprechung hierzu zeigt sie auf, wo und wie Richterinnen und Richter das Recht fortbilden, welchen Grenzen sie dabei unterliegen und zu welchen Problemen richterliche Rechtsfortbildung führen kann. Dabei wird deutlich, dass bei bewusster Untätigkeit des Gesetzgebers Brüche im rechtsstaatlichen Gefüge entstehen, die verfassungsrechtliche Grundprinzipien wie das der Gewaltenteilung in Frage stellen.