Das Ziel dieser Untersuchung besteht darin, anhand einer repraesentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlichen Mindestanforderungen genuegen. Zudem wird die Art und Qualitaet der Erfassung von Bindung analysiert. Die Stichprobe umfasst 116 Gutachten, die aus Vollerhebungen an vier Amtsgerichten stammen. Die Untersuchung zeigt, dass nur eine Minderheit der Gutachten zentrale fachliche Standards erfuellt. Ebenso wird in der ueberwiegenden Zahl der Gutachten nicht nachvollziehbar beschrieben, welches theoretische Konzept von Bindung der entsprechenden Diagnostik zugrunde liegt und wie Interpretationen zur Bindung der Kinder psychologisch-wissenschaftlich begruendet werden.