Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, ob europaische Staaten im Rahmen ihrer volker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere nach der EMRK, verantwortlich sind, wenn sie Migrationskontrollen an Drittstaaten auslagern. Die Konzepte der Staatenverantwortung und der Hoheitsgewalt nach der EMRK werden analysiert, miteinander verknupft und auf die Problematik der ausgelagerten Migrationskontrollen bezogen. Die Arbeit enthalt auch eine Analyse der Verantwortung der Mitgliedstaaten, wenn die Europaische Union beteiligt ist. Es werden Vorschlage gemacht, wie die materiellen Rechte der Konvention in diesem Kontext angewendet werden konnen.