Die technische und wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert machte auch den Schutz geistiger Guter erforderlich. Zunachst behandelte man einzelne Schutzgebiete - wie etwa das Patent- und Urheberrecht - getrennt. Der Bonner Oberbergrat Rudolf Klostermann war der erste, der in seinem Hauptwerk von 1867 die Schutzguter des geistigen Eigentums systematisch untersuchte und dieses als einheitliches Ganzes erfasste. Das vorliegende Buch folgt einem ideengeschichtlichen Ansatz und arbeitet die Vorreiterrolle von Klostermanns Werk fur die Forschung seiner Zeit heraus. Deutlich wird dabei auch, dass seine Untersuchung nicht ausschliesslich der wissenschaftlichen Durchdringung des Stoffes diente, sondern auch wirtschaftliche Interessen forderte.