Forschungsarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: bestanden, Alpen-Adria-Universitat Klagenfurt (Bibliothek), Veranstaltung: Arbeitskreis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Verhaltnis von Moglichkeit und Wirklichkeit wird von vielen Logikern, aber auch vom Dichter Friedrich Holderlin (1770-1843) reflektiert. Der Gegenstand fur die Logik ist nach Holderlin nicht Entwurf des Neuen, sondern etwas, was dem (nun nur noch erinnerten) Faktischen sehr nahesteht. Das ist ein sehr zuruckhaltender Begriff von logischer Moglichkeit. Der Universalgelehrte und Erfinder Gottfried Wilhelm Leibniz (1646-1716) ging schon hundert Jahre zuvor einen Schritt weiter, was die Logik des nur Moglichen, die Logik moglicher Wirklichkeitsentwurfe, betrifft. Holderlin leistet im Fragment "e;Urtheil und Seyn"e; eine Metatheorie der logischen Urteilskraft: Wie schon zuvor Immanuel Kants (1724-1804) kritische Philosophie eine Metatheorie der logischen Urteilskraft entwirft, so entwirft auch Holderlin nicht nur eine Bewusstseins- und Selbstbewusstseinstheorie, sondern auch eine Theorie, die sich mit dem Wesen der menschlichen Fahigkeit, Urteile zu fallen, beschaftigt. Der Urteilsakt selbst ist eben das Urteilen als ein Akt des Geistes, der die geistige Wirklichkeit artikulieren sollte. Nun kann er das aber nicht, da denkerische Reflexion von blo en Menschen und das Sein Gottes inkommensurable Ordnungen sind.