Die Todesstrafe ist in Indien nach wie vor sehr umstritten, da sie uneinheitlich angewandt wird, die Gerichte einen gro en Ermessensspielraum haben und es keinen einheitlichen Rahmen f r die Strafzumessung gibt. Obwohl die Verfassung ein faires, gerechtes und angemessenes Verfahren vorschreibt, spiegelt die Gerichtspraxis h ufig Subjektivit t, Ungleichbehandlung und die Vernachl ssigung mildernder sozio konomischer Faktoren wider. In Urteilen des Obersten Gerichtshofs wurden zwar Fehler einger umt, aber keine verbindlichen, objektiven Leitlinien festgelegt, was zu Willk r, Unsicherheit und dem Risiko unrechtm iger Hinrichtungen f hrt. Der Bericht der Rechtskommission aus dem Jahr 2015 wies auf den geringen Abschreckungswert, Verfahrensm ngel und internationale Reformtrends hin, w hrend die Gegenstimmen mit der Sicherheit und dem ffentlichen Willen argumentierten. Wenn die Todesstrafe beibehalten wird, braucht Indien dringend strukturierte Leitlinien f r die Strafzumessung, Ermittlungen vor der Urteilsverk ndung, richterliche Schulungen, multidisziplin re Unterst tzung bei der Strafzumessung, die Beseitigung staatsanwaltschaftlicher Anreize, die strikte Einhaltung rechtlicher Garantien, eine regelm ige berpr fung von Trends bei der Strafzumessung und zeitnahe Hinrichtungsprozesse. Gerechtigkeit in Fragen von Leben und Tod muss prinzipienfest, konsequent und human sein und darf nicht willk rlich sein.