Seit Jahrzehnten wird prognostiziert, wann welche Berufe von Maschinen ubernommen werden. Dass auch klassische Arbeitgeberfunktionen, wie die Ausubung des Weisungsrechts, an technische Systeme delegiert werden, wird bislang kaum beachtet. Die Arbeit definiert digitale Weisungen, als Arbeitgeberweisungen, denen entweder unmittelbar oder mittelbar Entscheidungen eines algorithmischen Systems zugrunde liegen. Digitale Weisungen ergehen vor allem in der Schicht- und Einsatzplanung. Ihre Implementierung in Betrieben lost nicht nur Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Das geltende Recht fordert, dass automatisierte Weisungsentscheidungen transparent und billig ( 106 GewO) getroffen werden. Arbeitnehmer und Betriebsrate mussen die Moglichkeit haben, mit dem Weisungsgeber in einen argumentativen Austausch zu treten. Dort, wo technische Systeme diesem Erfordernis von Responsivitat (noch) nicht genugen, stehen Weisungen unter dem Vorbehalt einer menschlichen Letztentscheidung.