Die Fernwarmewirtschaft ist - ebenso wie die Elektrizitats- und Gaswirtschaft - ein Zweig der leitungsgebundenen Energiewirtschaft. Im Gegensatz zu den Elektrizitats- und Gas-Versorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland haben die Fernwarme-Versorgungsunternehmen jedoch keine wettbewerbsrechtliche Sonderstellung: Sie konnen keine rechtswirksamen wettbewerbsbeschrankenden Vertrage im Sinne der 1, 15 und 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen (GWB) abschliessen, was den anderen Versorgungsunternehmen ausdrucklich erlaubt ist. Dafur unterliegt die Elektrizitats- und Gaswirtschaft einer umfassenden Kontrolle aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes und einer Vielzahl anderer Gesetze und Verordnungen. Ausserdem gilt fur diese - zusatzlich zur allgemeinen Missbrauchsaufsicht im Rahmen des GWB - eine spezielle Missbrauchsaufsicht nach den 103-105 GWB. Diese unterschiedliche Rechtsstellung der Elektrizitats- und Gaswirtschaft einerseits und der Fernwarmewirtschaft andererseits ist erklarungsbedurftig."