Gegenstand der Untersuchung ist der Objektbereich Rechtsbuch und seine heterogene Kategorisierung. Die Materialgrundlage bilden ausgewahlte reprasentative Rechtsbucherhandschriften und keine Editionen. In vier synchronen Schnitten (um 1300, 1400, 1500, 1600) von je ca. 100 Jahren untersucht die Autorin die externen und internen Merkmale der Handschriften und Drucke, vorrangig des Sachsenspiegels, aber auch des Groen und Kleinen Kaiserrechts, des Muhlhauser Rechtsbuches und spaterer Stadtrechtsbucher. Ergebnis ist die theoriebezogene Klassifikation der Textsorte Rechtsbucher. Das besondere Kennzeichen der Textsorte ist die Art und Weise der Rechtslegitimation und das Spannungsverhaltnis von Bewahren und Verandern. Seit dem 14. Jahrhundert bildeten sich verschiedene Varianten der Textsorte. In der zweiten Halfte des 15. Jahrhunderts schlielich entwickelten sich aus den Varianten drei neue Textsorten uberregionales Kaiserrecht, regional gebundenes Stadtrecht und gelehrtes, universitares Recht.