In der Schweiz hat sich seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklarung von 1998 mangels einheitlicher Standards eine im Kern amorphe und konturlose Entscheidungspraxis gebildet, die bislang nicht Gegenstand vertiefter Forschung war. Gleichzeitig wird die Umsetzung der Erklarung seit einigen Jahren und nun erneut anlasslich der Schaffung der Kommission fur historisch belastetes Kulturerbe zur Jahreswende 2024 intensiv diskutiert. Die Autorin kann nach umfassender Erfassung und Analyse der schweizerischen Restitutionspraxis seit Dezember 1998 zentrale Entscheidungsparameter ableiten. Ein besonderes Augenmerk legt sie auf den in der Schweiz zentralen Begriff des Fluchtgutes"e;.