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Die Dienstleistungsbetriebsstatte unter besonderer Berucksichtigung aktueller Entwicklungen
Die Dienstleistungsbetriebsstatte unter besonderer Berucksichtigung aktueller Entwicklungen
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Die Dienstleistungsbetriebsstatte unter besonderer Berucksichtigung aktueller Entwicklungen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Hochschule Aalen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel eines DBA ist es, Doppelbesteuerung sowie Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu vermeiden. Um starke Abweichungen der Vertrage der einzelnen Staaten zu verhindern, wurde das OECD-MA eingefuhrt. Das OECD-MA wurde in der Vergangenheit mehrmals uberarbeitet, der aktuelle Stand stammt aus dem Jahr 2017. Im Abschnitt II den Begriffsbestimmungen ist im Artikel 5 die Betriebsstattendefinition vorhanden. Gema Artikel 5 Absatz 1 OECD-MA ist eine Betriebsstatte eine feste Geschaftseinrichtung, durch die die Tatigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeubt wird. Gema Artikel 7 Absatz 1 Satz 1 OECD-MA konnen Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaates nur in dem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen ubt seine Tatigkeit in einem anderen Vertragsstaat durch eine dort belegene Betriebsstatte aus. Bisher hat das Erbringen von Dienstleistungen keine Betriebsstatte begrundet, doch viele Entwicklungslander vertreten die Auffassung, dass allein die Erbringung von Dienstleistungen uber einen Zeitraum von mehr als 183 Tage zu der Begrundung einer Dienstleistungs-Betriebsstatte fuhrt. Im DBA-China mit Deutschland ist in Art. 5 Abs. 3 b eine entsprechende Regelung zu finden, so dass das Erbringen von Dienstleistungen uber einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten zu einer Betriebsstatte fuhrt. Generell lehnen aber Industriestaaten wie Deutschland diese Auffassung ab und mochten bei der enger gefassten Betriebsstattenbegrundung bleiben. Durch die zunehmende Digitalisierung stellt sich die Frage, ob die Definition des Betriebsstattenbegriffs noch zeitgema ist. Eine feste Geschaftseinrichtung ist in der digitalen Wirtschaft nicht mehr notwendig. Hinzu kommt, dass durch die Globalisierung vermehrt grenzuberschreitende Dienstleistungen erbracht werden. Viele Dienstleistungen konnen ohne Betriebsstatte im Tatigkeitsstaat erbracht werden. Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Betriebsstattendefinition sowohl im nationalen Recht als auch im Abkommensrecht aufzuzeigen und die aktuellen Entwicklungen darzustellen, insbesondere die Aufweichung des Tatbestandsmerkmals der Verfugungsmacht im Abkommenrecht sowie die Unterscheidung einer echten und unechtenDienstleistungsbestriebstatte und die Umsetzung des BEPS Aktionsplans. Anschlie end werden Kritikpunkte wie die Aufteilung des Steuersubstrats, die Rechtsunsicherheit durch den Widerspruch des OECD-MA und des OECD-MK und die Interessengegensatze von Industriestaaten und Entwicklungslander aufgegriffen.
Författare
Anna-Lena Raab
ISBN
9783346600233
Språk
Tyska
Utgivningsdatum
2022-03-03
Tillgängliga elektroniska format
  • PDF - Adobe DRM
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