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Die Betriebsrisikolehre
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Die Betriebsrisikolehre

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Die Betriebsrisikolehre gehört zu den traditionsreichen Konzepten des Arbeitsrechts. Sie betrifft Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung infolge von Betriebsstörungen nicht erbringen können, ohne dass eine Vertragspartei dies zu vertreten hätte. Seit über hundert Jahren bestimmt die Rechtsprechung die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht allein nach dem BGB, sondern auch unter Rückgriff auf diese Lehre. Silas Hengstberger legt eine umfassende Neubewertung vor. Zum einen hat das Bundesarbeitsgericht die Betriebsrisikolehre in jüngerer Zeit - etwa in den Entscheidungen zu pandemiebedingten Betriebsschließungen - fortentwickelt und präzisiert. Zum anderen hat die Schuldrechtsmodernisierung mit der Kodifikation von § 615 S. 3 und § 313 BGB das normative Umfeld wesentlich verändert. Die Analyse zeigt, dass das Bundesarbeitsgericht die verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschreitet, indem es die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht in seine Risikoverteilungsentscheidungen einbezieht. Der Autor regt daher eine Korrektur durch das Bundesarbeitsgericht an.
Undertitel
Eine unzulässige Rechtsfortbildung
ISBN
9783162000569
Språk
Tyska
Vikt
310 gram
Utgivningsdatum
2025-12-17
Sidor
230