Die Alten Pflichten (Old Charges) geh ren zu den grundlegenden Texten der historischen Freimaurerei und bilden bis heute einen zentralen Referenzrahmen f r das Selbstverst ndnis der sogenannten regul ren Freimaurerei. Sie formulieren in normativer Weise jene religi sen, ethischen und organisatorischen Grunds tze, auf denen die fr hneuzeitliche Bruderschaft ihre innere Ordnung, ihre gesellschaftliche Legitimation und ihre Kontinuit t begr ndete. Erstmals wurden die Alten Pflichten im Jahr 1723 im Konstitutionsbuch der Gro loge von London und Westminster ver ffentlicht, die 1717 gegr ndet worden war. Diese Fassung stellte eine systematische Zusammenf hrung lterer berlieferungen dar und verlieh ihnen erstmals eine verbindliche, gedruckte Form. 1738 folgte eine berarbeitete und erweiterte Ausgabe, die in Sprache, Struktur und Akzentsetzung an ver nderte organisatorische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst wurde. Beide Fassungen besitzen eigenst ndigen historischen Aussagewert und dokumentieren die Entwicklung des freimaurerischen Selbstverst ndnisses im fr hen 18. Jahrhundert. In vielen Freimaurerlogen ist es bis heute blich, einem neu aufgenommenen Lehrling die Alten Pflichten zu berreichen oder sie im Rahmen der Aufnahme symbolisch zu vergegenw rtigen. Einige Gro logen verpflichten ihre Tochterlogen ausdr cklich dazu, diese Texte bei Zusammenk nften auszulegen oder pr sent zu halten. Nicht selten werden die Alten Pflichten zu den sogenannten alten Landmarken (Old Landmarks) gez hlt, womit ihnen ein besonderer normativer und traditionsstiftender Rang zugesprochen wird. Die vorliegende Ausgabe vereint erstmals die Fassungen der Alten Pflichten von 1723 und 1738 in einer gemeinsamen, editorisch begleiteten Darstellung und stellt sie in einen erweiterten historischen Zusammenhang. In dieser Form erscheinen sie als verl ssliche Quelle, als Orientierungshilfe f r das Verst ndnis freimaurerischer Ordnung und als Inspirationsquelle f r die Auseinanderset