Unternehmen sind darauf angewiesen, Kredite in Anspruch zu nehmen. Der Umfang der eingebrachten Sicherheiten bedingt die Kreditkonditionen. Allerdings ist es immer weniger Unternehmen moglich, Sicherheiten zu gewahren. Es drangt sich der Gedanke auf, ein Unternehmen insgesamt als Sicherungsgegenstand heranzuziehen. In England ist seit Mitte des 19.a Jahrhunderts die floating charge anerkannt, die bereits als Vorbild fur andere Globalsicherheiten diente. Im deutschen Recht gibt es de lege lata keine Globalsicherheit an einem Unternehmen. Die Dissertation beschaftigt sich mit dem Unternehmensniebrauch und pruft, ob und in welcher Form sich dieser als umfassende Unternehmensbelastung zu Kreditsicherungszwecken eignet.