Der Autor untersucht die strafrechtliche Fragestellung, ob und wie der straftatbestandsmaige Erfolg, der auf eine Gremiumsentscheidung zuruckgefuhrt werden kann, dem einzelnen Mitglied des Gremiums zurechenbar ist. Dieser strafrechtlich relevante Vorgang kann in verschiedenen Lebensbereichen wie etwa Wirtschaft, Medizin, Politik, Presse oder Rechtspflege erscheinen und sich dementsprechend in diversen Straftaten auern. Der Fokus des Buchs liegt dabei auf den strafrechtsdogmatischen Fragen nach der Kausalitat, der objektiven Zurechnung und den Taterschaftsformen bei den Gremiumsentscheidungen.