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Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO
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Das internationale Zivilprozessrecht in der ZPO

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Das internationale Zivilprozessrecht ist in Deutschland nicht zusammengefasst geregelt. Die Normen finden sich verstreut in der ZPO, teilweise auch in anderen Gesetzen. Die für die internationale Rechtsverfolgung wesentlichen Bestimmungen der §§ 110 - 113 (cautio iudicatum solvi), 293 (Nachweis und Feststellung ausländischen Rechts), 328 (Anerkennung ausländischer Zivilurteile), 722 f. (Vollstreckbarerklärung ausländischer Zivilurteile), 1061 (Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche) und 1067 ff. (Justizielle Zusammenarbeit in der EU), sowie die in der ZPO nicht geregelte internationale Rechtshängigkeit sind in diesem Kommentar erläutert.

Zwei Jahre nach dem Erscheinen der 1. Auflage ist nunmehr eine Neuauflage notwendig geworden. Inzwischen hat das deutsche internationale Zivilprozessrecht erhebliche Änderungen erfahren. Durch das FamFG ist das internationale Zivilprozessrecht auf dem Gebiet des Ehe- und Familienverfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend neu und eigenständig geregelt worden. Das 11. Buch der ZPO ist teilweise geändert und um die Abschnitte 5 (Europäisches Mahnverfahren, §§ 1087 -1096) und 6 (Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, §§ 1097 - 1109) erweitert worden. Das LugÜ II hat das LugÜ I abgelöst. Dies alles ist der Neuauflage berücksichtigt.

Författare
Rolf A. Schutze
ISBN
9783110250848
Språk
Tyska
Utgivningsdatum
2011-05-26
Förlag
De Gruyter
Tillgängliga elektroniska format
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