Bereits im Jahre 1949 verabschiedete die International Labour Organisation (ILO) das ubereinkommen Nr. 94, welches vorschreibt, dass die offentliche Hand bei Vergabe eines Auftrags vom bietenden Unternehmer die Einhaltung von Sozialstandards zu verlangen hat. Der Unternehmer muss sich verpflichten, seinen Mitarbeitern bei Auftragsausfuhrung adaquate Arbeitsbedingungen zu gewahrleisten. Deutschland hat das ubereinkommen Nr. 94 bisher nicht ratifiziert. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob eine Umsetzung des ubereinkommens im Hinblick auf verfassungs- und unionsrechtliche Vorgaben noch moglich ist. Dies wird auch anhand sogenannter Tariftreuegesetze uberpruft, die auf Landesebene zum Teil bestehen und bereits dem BVerfG und dem EuGH zur Prufung vorlagen.