Zwischen den Urheberrechten eines Abbildungskunstlers und dem Eigentumsrecht eines personenverschiedenen Baukunstwerkeigentumers realisiert sich insbesondere bei gemeinfreien Baukunstwerken ein Konkurrenzverhaltnis, wenn ein Abbildungskunstler ohne die Zustimmung des Baukunstwerkeigentumers Abbildungen des Baukunstwerkes wie bspw. durch Fotografie, Film, Malerei oder skulpturale Nachbildung anfertigt und verwertet. Dabei setzt sich diese Publikation u.a. mit den zu diesem Konflikt bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen auseinander, beleuchtet diese kritisch und fuhrt schlielich zu einer notwendigen, dogmatischen Untersuchung des Eigentumsrechts im Hinblick auf den Einwirkungsbegriff. Die Publikation fokussiert sich auf das Eigentumsrecht an Baukunstwerken eines Museums und sucht nach geeigneten Anknupfungsmoglichkeiten zur Bestimmung der Einwirkung sowie einem gerechten Interessensausgleich zwischen den Rechten des Abbildungskunstlers und des Baukunstwerkeigentumers.