Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 16, Universitat Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende arbeitsrechtliche Seminararbeit behandelt die betriebsbedingte Kundigung und die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Das Arbeitsrecht soll - entgegen verbreiteter Fehlmeinung - dem gekundigten Arbeitnehmer keine Abfindung verschaffen, sondern ihn vor Arbeitslosigkeit bewahren. Die COVID-19-Pandemie bestatigt als aktuelles Beispiel, dass betriebsbedingte Kundigungen im Spannungsverhaltnis zwischen der wirtschaftlichen Existenz von Arbeitnehmer einerseits und Arbeitgebern andererseits staatlicher Kontrolle bedurfen. Zwar konnen vorubergehende Auftragsausfalle durch die Einfuhrung von Kurzarbeit derzeit bis zu 24 Monate abgefedert werden. Weitet sich der vorubergehende Arbeitsausfall spater aber doch zu einem dauerhaften Wegfall von Beschaftigungsbedarf aus, wird eine betriebsbedingte Kundigung folgen. Diese Kundigung gefahrdet den sozialen Besitzstand des Arbeitnehmers, denn er wird seinen Lebensunterhalt uberwiegend aus der Vergutung bestreiten, die er als Gegenleistung fur die Erbringung seiner Arbeitskraft vom Arbeitgeber bezieht. Der Verlust des Arbeitsplatzes kann fur den Arbeitnehmer von existenzbedrohender Bedeutung sein. So wird es ihm bei fortgeschrittenem Alter, Krankheit oder fehlender Weiterbildung schwer fallen, einen neuen gleich- oder gar besserbezahlten Arbeitsplatz zu finden. Als Arbeitsloser erhalt er als Entgeltersatzleistung gema 149 SGB III Arbeitslosengeld, das nur 60 bis 67 Prozent seines pauschalierten Nettoentgelts betragt. Kommt es zum Ausspruch der Kundigung, steht es ihm nach 4 S. 1 KSchG frei, die Rechtsunwirksamkeit der Kundigung vom Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Fur den Fall der gerichtlichen Uberprufung kommt es auf die in dieser Seminararbeit dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen an.