Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Fallarbeit im Bereich des Familienmanagements und geht gesondert auf das Linking und Monitoring ein. Die Anfange der Fallarbeit liegen in Amerika in den 1980-er Jahren. Ziel war es Kinder in problematischen Familiensituationen zu helfen. Genannt wurde dieses Verfahren "e;Child and Adolescent Service System Program (CASSP)"e;. Auf dieser Basis wurde das heutige Fallmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Festgelegt ist das im Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe vom 26.06.1990. Paragraf 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe legen fest, dass "e;jeder junge Mensch ein Recht auf Forderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Person hat"e;. Absatz zwei regelt "e;das naturliche Recht der Eltern und die zuvorderst Ihnen obliegende Pflicht dieser Erziehung und Forderung. Uber ihre Betatigung wacht die staatliche Gemeinschaft"e;. In Absatz drei werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben. Diese sind die zum einen die Forderung junger Menschen, Eltern bei ihrer Arbeit zu unterstutzen, Kinder und Jugendliche zu schutzen und positive Lebensbedingungen fur Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dies ist die gesetzliche Grundlage fur das Fallmanagement in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Adressatinnen und Adressaten freiwillig am Fallmanagement teilnehmen. Die Aufgabe der Kindererziehung ist somit zwischen den Eltern, dem Staat, Bund und Landern sowie den freien und offentlichen Tragern aufgeteilt. Die freien und offentlichen Trager ubernehmen die oben genannten Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe.